Montag, 17. Juli 2017

Wahlprogramm 1.10

1.10 Freie Listenwahl und freies Mandat


Die politische Klasse Deutschlands hat das Wahlrecht und die Wahlverfahren im Lauf der Zeit immer perfekter ausgenutzt und angepasst, um den Einfluss des Volkes auf die Bewerberauswahl zu minimieren. Dem Wähler werden starre Wahllisten der Parteien zum Ankreuzen vorgelegt. Über die „sicheren Listenplätze“ bestimmen die Parteivorstände de facto die Zusammensetzung des Parlaments.

Mit einer demokratischen Gestaltung des Wahlsystems will die AfD dem Wähler die Entscheidung über die personelle Zusammensetzung der Parlamente zurückgeben.

Wir treten für die „freie Listenwahl“ ein, mit der Möglichkeit des Kumulierens, Panaschierens und Streichens von Kandidaten.

Ferner wollen wir eine deutliche Verringerung der etwa 2.500 Parlamentarier Deutschlands mitsamt dem zugehörigen Verwaltungsapparat. Ein Bundestagsabgeordneter vertritt etwa 128.000 Einwohner, in den USA beträgt das Verhältnis 1:600.000. Wir wollen eine Verkleinerung des fast 700 Abgeordnete umfassenden Bundestags auf unter 500.



Analyse:


Der Einfluss des Volkes auf die Bewerberwahl ist größer, als die AfD ihm zutraut. Eine Partei, die durchweg unbeliebte Politiker ins Rennen schickt, wird kaum eine Wahl gewinnen können. Allein aus diesem Grund werden alle Parteien ihre Listen in einer Form aufstellen, die den maximal möglichen Erfolg verspricht. Auch die AfD wird dafür sorgen, dass nicht irgendein x-beliebiger Hein Lück aus Irgendwo auf Platz eins ihrer Liste steht, sondern der aus den Medien bekannte Bernd Höcke als erster Kandidat die Liste anführt.

Der zweite Absatz suggeriert, dass das bestehende Wahlsystem undemokratisch sei. Das mag man so sehen, sollte aber nicht erwarten, dass allzu viele halbwegs aufgeweckte Menschen diese Einschätzung teilen. Abgesehen davon wählen Menschen im Allgemeinen aber keine Kandidaten in den Bundestag, sondern Parteien. Wer dabei für welche Partei antritt, ist eher nebensächlich. Natürlich wäre es schön, Hein Lück aus Irgendwo statt des aus den Medien bekannten Bernd Höcke wählen zu können, wenn man denn AfD-Wähler ist. Den Nicht-AfD-Wählern dürfte es aber relativ egal sein, wer oben auf der Liste steht, da die meisten Menschen eine Partei und ihr Programm wählen - Gesichter sind da eher nebensächlich.

Es ist schön, dass die AfD für eine vermeintliche Verbesserung des Wahlrechts eintritt, aber das Geforderte gibt es auf Länderebene ja schon seit Bestehen der BRD. Dass man für die Bundestagswahl ein davon abweichendes Prozedere vorgab, wird schon seine Gründe gehabt haben, sonst hätte man wohl das Wahlrecht der Bundesländer übernommen.

Warum sorgt sich die AfD so rührend um die Anzahl der Parlamentarier und den "zugehörigen Verwaltungsapparat"? Letzterer würde gewiss nicht wesentlich kleiner, wenn man die Zahl der Parlamentarier halbieren würde. Welchen Vorteil verspricht sich die AfD also von der Ausdünnung der Parlamente, und der grundlegenden Änderung des Wahlrechtes, das man seinerzeit ja einführte, um einer Usurpation des Staates, wie sie zuletzt 1933 stattfand, von vorn herein zu unterbinden? Wer an den Riegeln manipulieren will, die das verhindern, dem sollte man mit äußerster Vorsicht begegnen.

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