Montag, 17. Juli 2017

Wahlprogramm 1.8

1.8 Direktwahl des Bundespräsidenten


Derzeit wird der Bundespräsident in der Bundesversammlung vorgeschlagen und gewählt. Die Auswahl des Kandidaten findet hinter verschlossenen Türen durch Absprachen der Parteien statt. Diese Kungelei beschädigt die Würde des Amtes und schmälert die Akzeptanz des Staatsoberhaupts durch das Volk.
Wir wollen den Bundespräsidenten deshalb direkt durch das Volk wählen lassen.
Dafür ist der Art. 54 des Grundgesetzes entsprechend zu ändern.



Analyse:


Die Absprache miteinander konkurrierender Parteien stellt eigentlich sicher, dass es zu keiner "Kungelei" kommen kann. Da der Bundespräsident für die meisten Menschen eine rein repräsentative Funktion hat, obwohl seine Kompetenzen weit über das reine Repräsentieren der BRD hinaus gehen, dürfte es den meisten Menschen egal sein, wie die Wahl konkret organisiert ist. Amt und Würde werden weniger durch das Prozedere der Wahl beschädigt, als durch das Verhalten des Bundespräsidenten während seiner Amtszeit. Wer sich geldwerte Vorteile im Amt verschafft, schädigt das Ansehen des Amtes weitaus nachhaltiger, als es eine (erst einmal nachzuweisende...) "Kungelei" es je könnte.

"Wollen" kann man viele Dinge - ob man sie auch bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Es ist fraglich, ob der Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten sich signifikant steigern würde, wenn es durch eine öffentliche Wahl besetzt würde. Man sollte bedenken, dass eine zusätzliche Wahl alle fünf Jahre möglicherweise zur Wahlverdrossenheit der Bürger beitragen könnte. Abgesehen davon kostet jede Wahl den Steuerzahler nicht unbedingt unerhebliche Mittel, die zusätzlich aus dem Staatssäckel beglichen werden müssen.

Warten wir ab, ob die AfD nach der Bundestagswahl die Zweidrittelmehrheit zusammenbringt, die man zur Änderung des Grundgesetzes benötigt.

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