Sonntag, 16. Juli 2017

Wahlprogramm 1.5

1.5 Die Gewaltenteilung gewährleisten



Zahlreiche Gesetze haben die Gewaltenteilung in Deutschland über die Jahre erodieren lassen und zu einer überbordenden Staatsgewalt geführt: Ehemalige Politiker auf Richterstühlen, Abgeordnete die zugleich Kanzler, Ministerpräsident oder Minister sind und sich insoweit selbst kontrollieren, sowie parteipolitische Netzwerke, die durch verbotene Ämterpatronage entstehen, können nicht länger toleriert werden. Die Justiz muss entpolitisiert werden.



Analyse:


Möglicherweise hätte der Verfasser dieses Textes sich darüber informieren sollen, was der Begriff Gewaltenteilung bedeutet. Ich für meinen Teil habe in der Schule aufgepasst, und bin mir ziemlich sicher, dass Gewaltenteilung das "Dreieck" Legislative - Judikative - Exekutive beschreibt. Mich würde interessieren, was daran verwerflich sein soll, dass Polizisten oder Richter für eine (oder auch mehrere) Legislaturperiode(n) in den Bundestag gewählt werden, solange sie während der Zeit als Politiker ihr Amt im Staatsdienst ruhen lassen. Ebenso sehe ich es nicht als verwerflich an, wenn Polizisten oder Richter nach einer politischen Karriere wieder in ihr Amt im Staatsdienst zurückkehren, um ihrem Land bis zur Pensionierung weiterhin zu dienen.

Was tatsächlich verwerflich ist, ist eine selbständige Tätigkeit während eines politischen Mandats, da hier per se ein Interessenkonflikt besteht. Ebenso verwerflich sind bezahlte Nebentätigkeiten in der Wirtschaft, die aufgrund der Lobbyarbeit von Interessengruppen pro forma ausgeübt werden. Derartige Tätigkeiten sollten generell verboten werden, um die Unabhängigkeit der Mandatsträger zu gewährleisten.

Abgesehen davon ist eine "Entpolitisierung" von Amtspersonen nahezu unmöglich, da kein Mensch seine Persönlichkeit bei Dienstantritt ablegen und bei Dienstschluss wieder anlegen kann. Das mag mit Computern oder Robotern funktionieren, bei denen man zwischen mehreren Betriebssystemen wechseln kann, aber nicht mit Menschen.

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