Freitag, 21. Juli 2017

Wahlprogramm 4.5

4.5 Bessere Fahndungsmöglichkeiten


Für die Verbesserung der Fahndungsmöglichkeiten sollen die Polizeibehörden an kriminalitätsneuralgischen öffentlichen Plätzen und Gebäuden eine Videoüberwachung mit Gesichtserkennungssoftware einsetzen können. Bei der Fahndung nach unbekannten Tätern soll es erlaubt werden, vorhandenes DNA-Spurenmaterial auch auf körperliche und biogeografische Merkmale der gesuchten Person untersuchen zu lassen, um so zielgerichtete Fahndungsmaßnahmen zu ermöglichen.



Analyse:


Zur Videoüberwachung ist seit Jahren eine rege Debatte zugange, auf die hiermit verwiesen sei. Ich für meinen Teil befürworte sie dann, wenn die erfassten Daten ausschließlich zur Strafverfolgung genutzt und nach einer gesetzlich festgelegten Aufbewahrdauer automatisch überschrieben werden.

In punkto DNA-Analyse verwechselt die AfD wieder einmal Wünsche und Wirklichkeit. Mit der DNS-Phänotypisierung lassen sich ausschließlich phänotypische Merkmale wie Alter, Herkunft, Haar- und Augenfarbe bestimmen. Alle weiteren Feststellungen sind momentan noch Sciencefiction. Abgesehen davon ist in der BRD die Auswertung von DNS auf die Feststellung der Person beschränkt - weitergehende Untersuchungen sind nach geltendem Recht verboten.

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