Dienstag, 18. Juli 2017

Wahlprogramm 1.14

1.14 Einführung eines Straftatbestands der Steuerverschwendung


Während Steuerhinterziehung auch vergleichsweise kleiner Beträge in Deutschland konsequent verfolgt und bestraft wird, bleibt die weit mehr gemeinwohlschädliche Steuerverschwendung straffrei. Horrende Baukostenüberschreitungen, unsinnige Beschaffungsmaßnahmen und verschwenderische Prestigeprojekte von Amtsträgern und Behördenleitern bleiben nach der gegenwärtigen Rechtslage weitgehend ohne strafrechtliche Folgen für die Verantwortlichen.

Die AfD fordert daher die Einführung eines neuen Straftatbestands der Haushaltsuntreue.

Die Regelung soll die Rechte der Steuerzahler stärken und die Bestrafung von groben Fällen der Steuerverschwendung durch Bedienstete und insbesondere herausgehobene Amtsträger ermöglichen.



Analyse:


Wer definiert denn, was "Steuerverschwendung" eigentlich sein soll? Wo endet die Fehlplanung aufgrund mangelnder Erfahrung eines zwangsersetzten Mandatsträgers, dessen Vorgänger wegen Ablauf seines Mandatslimits soeben aus dem Amt entfernt wurde, und wo beginnt die vorsätzliche Verschwendung - etwa durch Auswahl des teuersten Bewerbers einer Ausschreibung? Wie will die AfD zwischen Unerfahrenheit oder mangelnder geistiger Kapazität eines Mandatsträgers und dem Vorsatz unterscheiden, den Staat absichtlich um eine möglichst hohe Summe prellen zu wollen?

Auch für diesen zweiten Absatz gilt: Fordern kann man viel, bekommen wird man in der Regel aber weitaus weniger, als man eigentlich wollte.

Die im dritten Absatz erwähnten "Bediensteten" sind (schon allein aufgrund ihrer untergeordneten Stellung) selten dazu befugt, größeren Schaden anrichten zu dürfen - das bleibt den Entscheidungsträgern auf höchster Ebene vorbehalten. Ob man wegen wirtschaftlicher Fehlentscheidungen eingesperrt werden sollte, sei dahingestellt. Wäre dem so, hätte man bis dato viele Schleckers und Schickedanzes einsperren müssen...

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