Donnerstag, 20. Juli 2017

Wahlprogramm 4.2

4.2 Vollstreckung im Ausland


Zur Entlastung der innerdeutschen Justizvollzugsanstalten, aber auch zur Erhöhung der Abschreckungswirkung des Strafvollzuges, sind für ausländische Straftäter durch Vereinbarungen mit ausländischen, möglichst heimatnahen Staaten dort Vollzugsanstalten einzurichten, die den Anforderungen der EMRK entsprechen, unter deutscher Leitung und der Anwendung deutschen Rechts stehen und zu denen jederzeitiger Zugang zu dienstlichen Zwecken ebenso möglich ist wie der Besuch von Angehörigen und Rechtsanwälten.



Analyse:


Gütiger Aton, was für ein Unfug! Wie soll das funktionieren, dass ein autonomer Staat auf seinem Territorium eine Justizvollzugsanstalt unter deutscher Leitung und unter Anwendung deutschen Rechts errichtet, die den jederzeitigen Zugang zu dienstlichen Zwecken, sprich Besuchen von Strafverteidigern, Ermittlungsbeamten und Staatsanwälten zulässt, und freundlicherweise auch noch ein Gerichtsgebäude für anstehende Verhandlungen zur Verfügung stellt? Ist den Verfassern dieses hanebüchenen Vorschlags eigentlich bewusst, welch immense Kosten das verursachen würde, wenn es denn völkerrechtlich realisierbar wäre? Allein die Flugkosten für Pflichtverteidiger würde den deutschen Staat jährlich etliche Millionen Euro kosten, da gängige Strafprozesse in der Regel nicht mit einem einzigen Besuch des Anwalts erledigt sind, und der freundliche Gaststaat den Aufwand ja nicht für einen einzigen Strafgefangenen betreiben würde.

Ist die AfD bereit, die Umsetzung ihrer xenophoben Fieberphantasien aus der eigenen Kasse zu begleichen, oder soll nach der Machtübernahme "der Steuerzahler" (= das Volk = wir alle!) für diesen Wahn aufkommen?

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